ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
FUR VERLEIH ALL TERRAIN E-ROLLERTOUR
Artikel 1: Gegenstand des Vertrags
Die Vermietung eines Elektro-Scooters GLOBE 3T, seines Zubehörs durch Ard'enjoy, im Folgenden "Vermieter" genannt, und eine natürliche oder juristische Person, im Folgenden "Entleiher" genannt.
Artikel 2: Ausstattung der Elektroroller
Alle gemieteten GLOBE 3T-Scooter sind mit folgendem Zubehör ausgestattet: Helm, Rucksack mit Batterie und Zubehör
Artikel 3: Inkrafttreten, Bereitstellung und Rückgabe.
- Der Verleih tritt in dem Moment in Kraft, in dem der Entleiher die Ausrüstung und das ihm zur Verfügung gestellte Zubehör in Besitz nimmt. Die Risiken gehen bei der Übergabe der Ausrüstung und des Zubehörs auf den Entleiher über, der sie unter seiner alleinigen Verantwortung verwahrt und sich verpflichtet, sie unter allen Umständen "wie ein guter Familienvater" zu benutzen.
- Das mit dem Material gelieferte Zubehör darf vom Entleiher nicht entfernt oder verändert werden.
- Der vorliegende Vertrag ist nur für die Dauer der Ausleihe gültig.Die Rückgabe der Materialien erfolgt an dem im Vertrag festgelegten Datum und zu der im Vertrag festgelegten Uhrzeit. Wenn der Entleiher das Material über diesen Zeitraum hinaus behält, muss er einen Betrag von 10€/ zusätzliche 1/4 Stunde und pro Tretroller zahlen. Um jegliche Streitigkeiten zu vermeiden, muss der Entleiher, der den Roller für eine längere als die ursprünglich vereinbarte Zeit behalten möchte, die vorherige Zustimmung von Ard'enjoy einholen und den zusätzlichen Saldo bei der Rückgabe des Materials begleichen.
- Der Entleiher bestätigt, dass er den Roller in gutem Zustand erhalten hat. Die beiden Reifen sind in gutem Zustand. Der Entleiher haftet für andere Schäden als die normale Abnutzung, die das Fahrzeug durch die Benutzung von für den Verkehr ungeeigneten Strecken, durch vom Entleiher verursachte Stöße oder aus anderen Gründen, die nicht vom Verleiher zu verantworten sind, erleidet.
Artikel 4: Zahlung und Zahlungsweise der Dienstleistung
- Bei der Buchung ist eine Anzahlung von 25 % (per Banküberweisung) zu leisten. Der Restbetrag wird vom Entleiher bei der Abreise bezahlt.
- Als Zahlungsmethode wird nur Bargeld akzeptiert, es sei denn, der VERMIETER stimmt dem vorher zu.
Artikel 5: Nutzung
- Der Leihnehmer bestätigt, dass er in der Lage ist, das gemietete Material zu nutzen und verpflichtet sich, es selbst zu verwenden.
- Das Verleihen oder Weitervermieten von Material ist strengstens untersagt.
- Im Falle einer Ausfall muss der Entleiher den Verleiher sofort benachrichtigen (0471/183344).
- Gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien ist es dem Entleiher strengstens untersagt, im Falle einer Ausfall ohne Zustimmung des Verleihers an den Geräten zu arbeiten.
- Der Entleiher verpflichtet sich, den gemieteten Tretroller mit Vorsicht und ohne Gefahr für Dritte zu benutzen und die Straßenverkehrsordnung einzuhalten.
- Das Tragen eines Helms durch den Entleiher ist obligatorisch.
- Im Falle eines Diebstahls des Materials muss der Entleiher den Verleiher unverzüglich benachrichtigen, bei der Polizei Anzeige erstatten und eine Fotokopie der Anzeige vorlegen.
- Der Entleiher verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht überladen zu benutzen, z. B. wenn das gemietete Fahrzeug mehr als einen Passagier befördert.
- Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtungen berechtigt Ard'enjoy, den Entleiher zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeugs aufzufordern.
Artikel 6: Haftung, Bruch, Diebstahl, Schäden an Dritten
- Der Entleiher verfügt über keine vom Verleiher bereitgestellte Deckung für Schäden am Scooter und haftet persönlich für diese Schäden, Bruchschäden, Diebstahl und Schäden an Dritten. In diesen Fällen wird dem Entleiher der Neuwert des Materials in Rechnung gestellt.
- Im Falle eines Bruchs verpflichtet sich der Entleiher, das beschädigte Material vollständig zurückzugeben. Schäden am Material werden dem Entleiher gemäß der geltenden Preisliste, die auf Anfrage eingesehen werden kann, in Rechnung gestellt.
- Im Falle eines Diebstahls durch den Entleiher, einer Entwendung oder eines Schadens jeglicher Art, der auf die Nichteinhaltung der Nutzungsregeln oder der Bedingungen des vorliegenden Vertrags zurückzuführen ist, ist der Verleiher berechtigt, Regress für den gesamten Schaden zu nehmen.
- In keinem Fall haftet der Reiseleiter für Unfälle.
Artikel 7 : Kaution
- Bei der Rückgabe des Materials wird dem Entleiher die Kaution zurückerstattet, abzüglich eventueller Schäden gemäß den Pauschaltarifen, die den Schäden am Material entsprechen.
Ard'enjoy Neuville - Haut, 13 6690 Vielsalm 0471/183344 Unternehmensnummer: BE 0715.599.286